Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten.
Mit der Umsetzung des Gesetzes gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Eine der zahlreichen Neuregelungen betrifft auch Existenzgründer. Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin oder eines Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt. Weitere Informationen zum Meister-BAföG finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter: www.bmbf.de Oder direkt hier: link