Das EU-Parlament hat am 14.04.2016 mit großer Mehrheit die EU-Datenschutzreform beschlossen.
Die neuen EU-Datenschutzregeln beinhalten zwei Rechtsinstrumente, zum einen die Datenschutz-Grundverordnung und zum anderen die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz. Kernpunkte der neuen Regeln sind „Datenschutz als Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger“, „Klare, moderne Vorschriften für Unternehmen“, „Vorteile für kleine und für große Unternehmen“ und „Schutz personenbezogener Daten bei der Strafverfolgung“.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.
(Autor/Quelle: GSA)