Die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums über die „Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2. Mai 2016 in Kraft.
Damit können die Unternehmen ab dem 2. Mai Förderanträge für Weiterbildungsmaßnahmen einreichen. Die Förderrichtlinie für Weiterbildung im Güterkraftverkehr gilt nun auch für Lkw ab 7,5 Tonnen. Kleinere Unternehmen erhalten mit der neuen Richtlinie eine höhere Förderung als bisher. Das Förderprogramm ist Teil der sogenannten „Mautharmonisierungszusage“ und wird aus den Lkw-Mauteinnahmen finanziert. Für die beiden Förderprogramme Ausbildung und Weiterbildung stehen für 2016 insgesamt 125 Millionen € bereit. Anträge können nur noch elektronisch über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).