Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 erfolgt eine Erweiterung des Förderprogramms "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital".
Mit der Erweiterung können Investoren unter anderem bis zu 100.000 € pro Jahr an Zuschüssen für neue Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten, sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen. Weiterhin können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher geht dies nur über GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht. Ebenfalls sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.
Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
(Autor/Quelle: GSA)