Innovationsberatung "go-Inno" für kleine und mittlere Unternehmen

Donnerstag, 16.06.2016

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem produzierenden Gewerbe und Handwerk können auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen.

Die Richtlinie für das Förderprogramm go-Inno (BMWi-Innovationsgutscheine) wurde bis Ende 2020 verlängert. Ziel des Förderprogramms ist es, die Innovationskompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Es umfasst die Beratung von Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen - von Informationsangeboten zu Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und der europäischen Kommission, über Unterstützung für konkrete Produkt- und Verfahrensinnovationen bis hin zu Serviceleistungen für Netzwerke und Cluster. Mit der Förderung können bis zu 50% der Beratungskosten abgedeckt werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

(Autor/Quelle: GSA)

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