Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem produzierenden Gewerbe und Handwerk können auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen.
Die Richtlinie für das Förderprogramm go-Inno (BMWi-Innovationsgutscheine) wurde bis Ende 2020 verlängert. Ziel des Förderprogramms ist es, die Innovationskompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Es umfasst die Beratung von Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen - von Informationsangeboten zu Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und der europäischen Kommission, über Unterstützung für konkrete Produkt- und Verfahrensinnovationen bis hin zu Serviceleistungen für Netzwerke und Cluster. Mit der Förderung können bis zu 50% der Beratungskosten abgedeckt werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
(Autor/Quelle: GSA)