Zum 1. Januar 2016 wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist nun das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm und der Antragstellung finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).