Bund und Länder haben die Förderregeln für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) novelliert.
Mit den zusätzlichen Maßnahmen werden Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in strukturschwachen Regionen gestärkt. Dies gilt insbesondere für spezielle Energieinfrastrukturen, die Erweiterung der Breitbandförderung sowie verbesserte Förderbedingungen für Innovationscluster, für Schulungsmaßnahmen und für die Bildung von Humankapital. Im Mittelpunkt der GRW steht weiterhin die Förderung von Unternehmensinvestitionen und wirtschaftsnaher Infrastruktur.
Weitere Informationen und Unterlagen zur Teilnahme finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
(Autor/Quelle: GSA)