Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderbedingungen für die Programme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer verbessert.
Mit den Neuregelungen wird eine „Anreizprämie“ eingeführt. Die Hochschulen bekommen damit die Möglichkeit, für bewilligte Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium 10.000 € und bei EXIST-Forschungstransfer 20.000 € zu erhalten. Mit den Mitteln können die Gründungsnetzwerke der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen vor Ort dauerhaft sichern und ausbauen. Weiterhin werden die Kinderzuschläge von bisher 100 € auf dann 150 € pro Monat und Kind erhöht.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
(Autor/Quelle: GSA)