BAföG-Höchstsatz für Studierende

Montag, 12.09.2016

Zum Beginn des Wintersemesters 2016/17steigt das BAföG für Studierende an Fachhochschulen ab dem 1. September 2016 und an Universitäten ab dem 1. Oktober 2016.

Ab dann beträgt der neue BAföG-Höchstsatz 735 €. Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge steigen somit um rund sieben Prozent, der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, um fast 12 Prozent. Die Zuschläge für Kinderbetreuung werden einheitlich auf 130 € pro Kind (von bisher 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere Kind) angehoben. Der Freibetrag für eigenes Vermögen wird ebenfalls deutlich angehoben – von bisher 5.200 € auf dann 7.500 €. Weiterhin können die Geförderten künftig dauerhaft einen Minijob bis zur vollen Höhe von 450 € monatlich ausüben.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

(Autor/Quelle: GSA)

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