Verlängerung der Beratungs- und Schulungsrichtlinien

Montag, 16.02.2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen sowie von Informations- und Schulungsveranstaltungen verlängert.

Das Programm richtet sich an mittelständische Unternehmen mit der Zielsetzung der Verbesserung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie an Existenzgründer. Der Zuschuss zu den Kosten der Beratung kann maximal 1.500 € betragen. Weiterhin können Zuschüsse für Seminare beantragt werden. Für Seminare können Veranstalter maximal einen Zuschuss von 1.200 € erhalten. Bei Workshops beträgt der Zuschuss bis zu 300 € pro Teilnehmer. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und der Antragstellung finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten