Die neue Richtlinie über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie) ist mit Wirkung zum 1. April 2015 in Kraft getreten.
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLURL M-V) ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben. Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen soll mit der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung die Ausbildungskapazität erhalten und erweitert werden. Gefördert werden können Lehrgangskosten und Unterbringungskosten im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zuwendungsempfänger können Handwerkskammern sowie Fachverbände des Handwerks, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen oder von den Kammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen (sonstige Veranstalter) sein. Die Antragstellung und Bearbeitung der Anträge für die neue Förderperiode erfolgt bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus.