Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Dienstag, 25.08.2015

Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt", mit dem Bezieher von Arbeitslosengeld II gezielt gefördert werden, wurde am 07.05.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Programm, das Teil des Konzepts zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" ist, ergänzt und erweitert die vorhandenen gesetzlichen Eingliederungsleistungen der Jobcenter. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu 105 Jobcenter mit mehr als 10.000 Förderplätzen für Langzeitarbeitslose ausgewählt, die am Programm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" teilnehmen und jetzt Anträge auf Förderung beim Bundesverwaltungsamt stellen können. Die Förderung richtet sich an Leistungsberechtigte, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen und an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Für das bis Ende 2018 angelegte Programm stehen 450 Mio. € zur Verfügung. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet und beträgt bei 30 Stunden maximal 1.320 Euro.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

(Autor/Quelle: GSA)

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