Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt", mit dem Bezieher von Arbeitslosengeld II gezielt gefördert werden, wurde am 07.05.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Programm, das Teil des Konzepts zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" ist, ergänzt und erweitert die vorhandenen gesetzlichen Eingliederungsleistungen der Jobcenter. Ab sofort können sich Jobcenter bis zum 30. Juni 2015 für die Teilnahme an dem Programm bewerben, bei dem unter anderem Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 % mit einer intensiven Betreuung durch die Jobcenter kombiniert wird. Die Förderung richtet sich an Leistungsberechtigte, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen und an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Für das bis Ende 2018 angelegte Programm stehen 450 Mio. € zur Verfügung.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).