Neue Richtlinie des BAFA

Dienstag, 24.02.2015

Die neue Richtlinie zur Durchführung des Programms „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ wurde im Bundesanzeiger (AT 30.01.2015 B1) veröffentlicht.

Die neue Richtlinie ersetzt die „Richtlinien über die Förderung der Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zur Durchführung des Programms passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ vom 07. November 2013. Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammern und anderen gemeinnützigen Organisationen der Wirtschaft mit den Zielen erbracht werden, offene Ausbildungsplätze passgenau mit inländischen Jugendlichen zu besetzen, eine Willkommenskultur für jugendliche Auszubildende und junge Fachkräfte aus dem Ausland herzustellen und die Betriebe bei deren Integration sowie der Integration von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu unterstützen. Antragsberechtigt sind „Kammerorganisationen“, insbesondere die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die Kammern der Freien Berufe und zusätzlich Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden. Anträge sind beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Mohrenstraße 20/21 in 10117 Berlin einzureichen.

Weitere Informationen zu der Richtlinie und der Antragstellung finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

(Autor/Quelle: GSA)

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