Ab dem 1. Januar 2015 gelten bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobbern) für die versicherungsrechtliche Beurteilung neue Geringfügigkeits-Richtlinien.
Mit den neuen Richtlinien erfolgt unter anderem der Wegfall der Bestandschutzregelungen für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 400,01 bis 450,00 Euro zum 31. Dezember 2014. Weiterhin erfolgt eine Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung von 18,9 % auf 18,7 % bei gleichzeitiger Reduzierung des Arbeitnehmerbeitragsanteils einer rentenversicherungspflichtigen geringfügig entlohnten Beschäftigung von 3,9 % auf 3,7 % bzw. in Privathaushalten von 13,9 % auf 13,7 %.
Weitere Informationen zu den Änderungen bzw. Klarstellungen und Hinweisen finden sich auf der Homepage der Minijobzentrale.