Dienstag, 20.01.2015
Auf Basis der heute in Kraft getretenen Richtlinie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Mecklenburg-Vorpommern diese Förderung von Unternehmensberatungs-leistungen bei der GSA beantragen.
Gefördert werden können Beratungsleistungen zu komplexen Sachverhalten, die das Unternehmen als Ganzes oder wesentliche Teile des Unternehmens betreffen. Inhaltlich zählen dazu u.a. Beratungen zur Finanzierung und Liquiditätssicherung, zur Optimierung von Produktionsabläufen oder auch zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen. Die antragstellenden KMU müssen über mindestens vier sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter verfügen und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern aufweisen. Nach der Förderrichtlinie sind bestimmte Arten von Beratungen, etwa zu Rechts- oder Steuerfragen, ebenso auch bestimmte Wirtschaftsbereiche von der Förderung ausgeschlossen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Förderrichtlinie. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GSA.