Die Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ab 2016 neu ausgerichtet.
Danach werden die verschiedenen Programme des Bundes zur Förderung der Beratung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern, sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. Die Richtlinien der künftigen Förderung sollen nach jetzigem Stand zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die neue Förderung ersetzt die bisherige "Förderung unternehmerischen Know-hows" sowie die Programme "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch". Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freiberufler im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt dann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA).
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).