Neuauflage des ESF-Bundesprogramms unternehmensWert:Mensch

Montag, 02.02.2015

Nach einer erfolgreichen Modellphase des Bundesprogramms unternehmensWert:Mensch sollen in diesem Jahr  bundesweit und flächendeckend Erstberatungsstellen eingerichtet werden, die Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von mitarbeiterorientierten Personalstrategien unterstützen. Die Erstberatungsstellen vergeben Schecks für die Förderung eines umfangreichen Personalberatungsprozesses.
Unter Beteiligung der Beschäftigten sollen durch die Beratungen  in den zentralen personalpolitischen Handlungsfeldern – von Personalführung bis Gesundheitsmanagement - nachhaltige Veränderungsprozesse in den Betrieben angestoßen werden. Gefördert werden je nach Unternehmensgröße bis zu 80 % der Beratungsleistungen (max. 10 Tage).
Ab sofort können sich interessierte Organisationen auf die Trägerschaft von Erstberatungsstellen bewerben, die im August ihre Arbeit aufnehmen sollen. Bis zum 20. Februar müssen die Interessenbekundungen online eingereicht werden.
Voraussichtlich ab Mai 2015 wird das Autorisierungsverfahren für Prozessberater/innen beginnen. Dabei gelten neue Bedingungen. Sowohl Berater/innen aus dem bestehenden Fachberaterpool als auch interessierte neue Berater/innen können sich dann als Prozessberater/innen auf der. Internetseite des Programms bewerben.  
Die neue Richtlinie sowie weitere Informationen zum Verfahren und den Förderkonditionen finden Sie auf
www.unternehmens-wert-mensch.de

(Autor/Quelle: GSA)

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