Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland auf der Basis des vom Bundestag verabschiedeten Mindestlohngesetzes ein Mindestlohn von 8,50 €.
Mit dem Mindestlohn-Gesetz soll Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert werden. Der gesetzliche Mindestlohn setzt somit eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf und somit Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen schützt. 2016 wird eine gemeinsame Kommission aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein soll. Danach wird die Kommission alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden. Die nächste Anpassung wird demnach zum 1. Januar 2019 erfolgen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).