Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) veröffentlicht.
Danach können Investitionsvorhaben im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern in kleinstbetrieblichen Strukturen gefördert werden, die der Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen. Ein Investitionsvorhaben kann als Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bewilligungsbehörde ist das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (STALU Westmecklenburg).
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.