Förderung von Beratungsleistungen für Landwirte

Dienstag, 15.12.2015

Landwirte in Mecklenburg- Vorpommern können ab Januar 2016 Beratungsleistungen fördern lassen.

Ab 15. Januar 2016 erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern erstmals  die Kosten zur Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Agrarbereich. Je Beratung können maximal 1.500 € Förderung bewilligt werden. Je Landwirt sind drei geförderte Beratungen im Jahr möglich. Je nach Förderschwerpunkt können  60 bis 90 Prozent der Ausgaben gefördert werden. Bei einer Erstberatung ist eine Förderung von 100 Prozent möglich. Die Beratung muss von einem Beratungsunternehmen angeboten werden, das an einem europaweiten Vergabeverfahren teilgenommen hat und dort den Zuschlag für den angebotenen Beratungsschwerpunkt erhielt. Bis 2020 stehen insgesamt 18,6 Millionen € aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zu dem neuen Förderinstrument führt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 27.01.2016 eine Informationsveranstaltung in Güstrow durch.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

(Autor/Quelle: GSA)

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