ERP-Gründerkredit – StartGeld

Mittwoch, 02.12.2015

Mit Wirkung zum 01.12.2015 wird das Höchstalter der antragsberechtigten Unternehmen für dieses Förderprogramm von drei Jahren auf nunmehr fünf Jahre heraufgesetzt.

Damit steht das mit einer Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) versehende Produkt „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ ab sofort mehr Freiberuflern und kleinen Unternehmen in der Wachstumsphase zur Verfügung. Gründer und junge Unternehmen können nun bis fünf (vorher drei) Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit über ihre Hausbank das Startgeld in Höhe von bis zu 100.000 € beantragen. Die KfW nimmt den Hausbanken 80 % des Ausfallrisikos ab, was den Antragstellern den Zugang zu dem zinsgünstigen Kredit wesentlich erleichtert. Die Darlehen gibt es in zwei Laufzeitvarianten (fünf und zehn Jahre); die Zinssätze liegen derzeit bei 2,05 % (fünf Jahre) bzw. 2,70 % (zehn Jahre).

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

(Autor/Quelle: GSA)

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