Befristete zweckgebundene Erhöhung der Wertgrenzen in M-V
Mit Wirkung zum 22. September 2015 gelten in Mecklenburg-Vorpommern befristet bis 31. Juli 2016 neue Wertgrenzen für gesonderte Vergabeverfahren.
Der neue Wertgrenzenerlass zur Durchführung vereinfachter Vergabeverfahren gilt gesondert für Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen. Die erhöhten Wertgrenzen sind für Bauleistungen mit 4.500.000 € und für Liefer- und Dienstleistungen mit 200.000 € festgelegt. Die Inhalte sind in der ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Wertgrenzenerlasses geregelt.
Weitere Information finden sich auf der Homepage der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.