Antragsverfahren Bildungsschecks

Freitag, 06.03.2015

Ab sofort können Anträge für Bildungsschecks bis zu einer maximalen Höhe von
500,00 € je Scheck gestellt werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten.
Gefördert wird die Teilnahme  an einer beruflichen Qualifizierung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Form von Bildungsschecks. Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten dienen dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen.
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Bildungsschecks beantragen. Der Zuschuss beträgt maximal  50% der förderfähigen Ausgaben gemäß der festgelegten Förderhöchstgrenzen, höchstens  jedoch 500 € je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme. Werden die Voraussetzungen nach der „De-minimis“-Verordnung erfüllt, beträgt der Zuschuss  maximal  75% der förderfähigen Ausgaben gemäß der festgelegten Förderhöchstgrenzen , höchstens  jedoch 500 € je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.

Bewilligungsbehörde ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung.

Das Antragsformular steht auf unserer Homepage als Download zur Verfügung.

(Autor/Quelle: GSA)

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