Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung bleibt für das Jahr 2015 stabil und beträgt wie im Vorjahr 5,2 %.
Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter, durch einen Bundeszuschuss und durch eigene Beiträge einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zu den Handwerksberufen, die im Bereich der bildenden Künste angesiedelt sind zählen z. B. Bildhauer, Fotografen, Graveure oder Keramiker. Durch das im Juli 2014 verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wird ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes verhindert.
Weitere Informationen zum Thema Rente und den Beitragssätzen finden sich auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).