Verlängerung der Richtlinien zur Förderung der Weiterbildung in Unternehmen

Donnerstag, 09.01.2014

Auf Grund der positiven Resonanz verlängerte das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern mit Änderung vom 4. Dezember 2013 die Richtlinien „Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen“ A. 1.8 - Bildungsschecks für Unternehmen – sowie „Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“ A.1.1 bis zum 31.12.2015. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. Dezember 2013 in Kraft.
Anträge sind weiterhin bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Alle weiteren Informationen stehen auf den Internetseiten der GSA zum Download bereit.

(Autor/Quelle: GSA)

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