Die nationalen Formate werden mit der Einführung der SEPA-Zahlverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) für weitere sechs Monate bis zum 1. August 2014 zugelassen.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 sollen Kreditinstitute ab dem 1. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen. Da die vollständige Umstellung bis zu diesem Termin voraussichtlich nicht möglich sein wird, erfolgt zur Vermeidung von Störungen für Verbraucher und Unternehmen nun eine Änderung der SEPA-Verordnung. Mit der Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1. August 2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken und Zahlungsinstitute können Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin bearbeiten.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.