Neue Wirtschaftsförderrichtlinie in Kraft

Mittwoch, 03.12.2014

Die neue Förderrichtlinie für die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Mecklenburg-Vorpommern ist in Kraft getreten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann Zuwendungen zur Schaffung und Sicherung von dauerhaft wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen mit dem Ziel des Abbaus von regionalen Unterschieden in der Wirtschaftsentwicklung gewähren. Nach der neuen Förderrichtlinie gelten Höchstfördersätze von 15 % für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 % für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 % für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte), befristet bis Ende Dezember 2017. Zwischen den Jahren 2018 bis 2020 reduzieren sich die Förderhöchstsätze um jeweils fünf Prozentpunkte. Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschafts¬aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stehen einschließlich der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rund 100 Millionen € jährlich zur Verfügung.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Teilnahme finden sich auf der Homepage des Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus.

(Autor/Quelle: GSA)

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