Die Vorschriften, die die Mitgliedstaaten der EU zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) erlassen, sind ab dem 13. Juni 2014 anzuwenden.
Mit der Verbraucherrechterichtlinie wurden die Richtlinien über Haustürgeschäfte und Fernabsatzgeschäfte zusammengeführt und mit dem Ziel überarbeitet, durch eine Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten zu einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes und zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beizutragen. Mit dem neuen Verbraucherrecht 2014 ergibt sich auch eine Reihe von Änderungen für den Online-Handel. Betroffen sind z.B. neue Informationspflichten sowie eine Reform des Widerrufsrechts. Da eine Übergangsfrist nicht vorgesehen ist, müssen Online-Händler pünktlich zum 13. Juni 2014 alle Texte an das neue Recht angepasst haben.
Weitere Informationen zur Verbraucherrechterichtlinie finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz.