Neue Richtlinie für Gründerstipendium

Mittwoch, 17.12.2014

Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann durch Beihilfen zum Lebensunterhalt mit einem Gründerstipendium innovative, technologieorientierte und wissensbasierte Unternehmensgründungen in M-V fördern. Mit der neuen Richtlinie sind neben Hochschulabsolventen und wissenschaftlichen Mitarbeitern aus dem Hochschulbereich nun auch Personen antragsberechtigt, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und eine einschlägige berufliche Praxis von mindestens drei Jahren nachweisen können. Die Förderung in Form einer personenbezogenen monatlichen Beihilfe zum Lebensunterhalt ist über längstens 18 Monate möglich. Die Höhe der monatlichen Beihilfe wurde von ehemals 1.000 € auf 1.200 € angehoben. Promovierte Antragsteller können 1.400 € im Monat erhalten. Darüber hinaus können monatlich pro Kind 100 € gewährt werden. Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.

Weitere Informationen zum Gründerstipendium  und die Antragsunterlagen finden sich auf unserer Homepage unter:

(Autor/Quelle: GSA)

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