Am 1. Juli 2014 treten mehrere Gesetze aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Kraft.
Dies gilt auch für das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“, nach dem bei Privatinsolvenzverfahren die Erlangung der Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen schon nach drei Jahren (bisher sechs Jahre) erfolgen kann. Weiterhin werden in diesem Gesetz die Gläubigerrechte gestärkt und insgesamt das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren effektiver ausgestaltet. Zum 1. Juli 2014 treten zusätzlich folgende Gesetze in Kraft: „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“, „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ und das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).