Neue "De-minimis"-Verordnung ab 01.07.2014

Dienstag, 01.07.2014

Für Förderprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 01.07.2014 die neue "De-minimis"-Verordnung Nr. 1407/2013 der Europäischen Union.

In der Rubrik "Anträge" stehen aktualisierte Formulare zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere folgende Förderprogramme:

Bildungsschecks für Unternehmen (A.1.8)
Gemäß der „Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen“

Mikrodarlehen (C.1.2)
Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern“

Gründerstipendium (A.2.2)
Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen für Hochschulabsolventen durch Beihilfen zum Lebensunterhalt“

Für Anträge, die ab dem 01.07.2014 gestellt werden, benötigen Sie die jeweils aktuelle Antragsversion.

(Autor/Quelle: GSA)

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