Neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union

Dienstag, 22.07.2014

Seit dem 01.07.2014 gilt die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 187 vom 26. Juni 2014).

Gegenüber den Festlegungen der bis einschließlich Juni 2014 geltenden Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (VO EG 800/2008) ergeben sich mit der neuen Verordnung wesentlichen Änderung in der möglichen Beihilfeintensität und im Charakter der Weiterbildungsinhalte. Die Beihilfeintensität beträgt nunmehr bis zu 50% bis max. 70 % der beihilfefähigen Kosten (Ausbildungsbeihilfen/Artikel 31 der Verordnung). Die bisher notwendige Einordnung von Weiterbildungsinhalten nach „allgemeinem“ bzw. „spezifischem“ Charakter entfällt.
Die neue Verordnung hat Auswirkungen auf Förderanträge gemäß Richtlinie „Förderung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen A 1.1“. Die Anwendung der Verordnung gilt für alle Anträge die ab dem 01.07.2014 gestellt werden. Unter isapide.arbeitsmarktfoerderung-mv.de finden Sie das entsprechende Antragsverfahren.

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten