Der Bund und die Länder haben die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beschlossen.
Die Karte gilt im Rahmen der aktuellen Förderperiode vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020. Hier wird festgelegt, wo und in welcher Höhe in den nächsten sieben Jahren strukturschwache Regionen über die GRW gefördert werden. Nach der neuen Förderkarte verkleinert sich das deutsche Fördergebiet. Dies ist ein Zeichen der stärkeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im europäischen Vergleich und führt im Ergebnis zu einer noch stärkeren Konzentration der Mittel auf strukturschwache Regionen. Zusätzlich wurde eine grundlegende Neuverteilung der GRW-Bundesmittel beschlossen wobei weiterhin 80 % der GRW-Fördermittel in die neuen Bundesländer und nach Berlin gehen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.