Mindestlohn und Lohnfindungsprozess in Deutschland

Samstag, 04.10.2014

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland auf der Basis des vom Bundestag verabschiedeten Mindestlohngesetzes ein Mindestlohn von 8,50 Euro.

Mit dem Mindestlohn-Gesetz soll Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert werden. Der gesetzliche Mindestlohn setzt somit eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf und somit Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen schützt. Zur Einführung des Mindestlohnes in Deutschland hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Broschüre herausgegeben, in der die wichtigsten Fragen zum Mindestlohn beantwortet werden. Die kostenlose Broschüre kann auf den Internetseiten des BMAS bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

(Autor/Quelle: GSA)

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