INVEST - Zuschuss Wagniskapital

Mittwoch, 23.04.2014

Mit der aktuellen Richtlinienänderung der Maßnahme "Investitionszuschuss Wagniskapital" werden mit Wirkung zum 22.04.2014 die Fördervoraussetzungen an die Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes aktuell angepasst.

Mit der Richtlinienänderung wird der Kreis der förderfähigen jungen, innovativen Unternehmen größer. Künftig zählen auch Unternehmen als innovativ, die Inhaber eines Patentes sind oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen haben. Weiterhin werden künftig auch die Wirtschaftszweige Herstellung von technischen Textilien, Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung sowie Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien als innovative Branchen anerkannt. Zukünftig können auch sogenannte Beteiligungs-GmbH's mit bis zu vier natürlichen Personen als Gesellschafter den Zuschuss erhalten, sofern einer dieser Gesellschafter einen Anteil von mindestens 50 % an dieser GmbH hält. Geschäftszweck einer solchen GmbH darf außer dem Eingehen und Halten von Beteiligungen jetzt auch die Vermögensverwaltung und Beratung sein. Mit der Richtlinienänderung wird die bisherige Maßnahme in "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital" umbenannt. Für die administrative Umsetzung von INVEST ist das Bundesamt für Wirtschaft aus Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten