INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Donnerstag, 16.10.2014

Mit dem Programm „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ erhalten Business Angels 20% ihrer Investition erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 € an Start-ups beteiligen.

Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 % des Ausgabepreises seiner Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Voraussetzung ist, dass der Investor dem Unternehmen mindestens 10.000 € zur Verfügung stellt. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 € erhalten. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million € pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Am 24. September 2014 hat das Bundeskabinett darüber hinaus beschlossen, den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern zu befreien. Es ist geplant, diese Regelung auch rückwirkend für das Jahr 2013 und damit für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse gelten zu lassen. Das Parlamentarische Verfahren dazu wird voraussichtlich bis Anfang 2015 abgeschlossen sein. Für die Umsetzung der Maßnahme ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten