Zum 1. Januar 2015 tritt die neue Richtlinie für das Programm "Energieberatung im Mittelstand" in Kraft.
Mit einer unabhängigen Beratung sollen Informationsdefizite abgebaut und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen lokalisiert werden. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine neue Richtlinie für das Programm "Energieberatung im Mittelstand" erlassen. Mit höheren Zuschüssen werden größere Anreize für eine qualifizierte Beratung und für fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen geschaffen. Die neue Richtlinie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf 8.000 € an. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Die Durchführung wird künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA liegen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
(Autor/Quelle: GSA)