Die Europäische Kommission hat die Freistellung von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung staatlicher Beihilfen für Unternehmen erheblich ausgeweitet.
Nach der überarbeiteten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die am 1. Juli 2014 in Kraft tritt, können die Mitgliedstaaten fortan mehr Beihilfemaßnahmen und höhere Beihilfebeträge gewähren, ohne diese vorher bei der Kommission zur Genehmigung anmelden zu müssen. Dies bedeutet für die Mitgliedstaaten und lokalen Behörden weniger Verwaltungsaufwand und für die Beihilfeempfänger mehr Rechtssicherheit.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.