Am 1. August 2014 läuft die Übergangsfrist für die SEPA-Migration ab. Dann müssen alle Unternehmen auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben.
Der EU-Gesetzgeber hatte zum 1. Februar aufgrund der schleppenden Umstellung eine zusätzliche Übergangsfrist beschlossen. Seitdem haben immer mehr Unternehmen die Migration auf die SEPA-Verfahren vorangetrieben. Dabei ist nun innerhalb Deutschlands ein deutlicher Anstieg der SEPA-Transaktionszahlen zu verzeichnen. Die Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren muss nun zum 1. August 2014 ohne Ausnahmen erfolgen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.
(Autor/Quelle: GSA)