In der Übergangsphase der ESF-Förderperioden 2007 - 2013 und 2014 - 2020 können Förder-anträge nur noch mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2015 (Abschluss der Weiterbil-dung) gewährt werden, um auch das Verwendungsnachweisverfahren fristgemäß durchzufüh-ren. Der Bewilligungszeitraum verkürzt sich ab September 2014 auf 10 Monate.
Voraussichtlich können Anfang 2015 Förderanträge nach einer neuen Richtlinie gestellt werden.
Anträge sind weiterhin bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).