Bildungsschecks für Unternehmen: Bewilligungszeitraum verkürzt!

Montag, 01.09.2014

In der Übergangsphase der ESF-Förderperioden 2007 - 2013 und 2014 - 2020 können Förder-anträge nur noch mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2015 (Abschluss der Weiterbil-dung) gewährt werden, um auch das Verwendungsnachweisverfahren fristgemäß durchzufüh-ren. Der Bewilligungszeitraum verkürzt sich ab September 2014 auf 10 Monate.

Voraussichtlich können Anfang 2015 Förderanträge nach einer neuen Richtlinie gestellt werden.

Anträge sind weiterhin bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten