Bildungsschecks für Unternehmen: Bewilligungszeitraum verkürzt!

Mittwoch, 01.10.2014

In der Übergangsphase der ESF-Förderperioden 2007 - 2013 und 2014 - 2020 können Förderanträge nur noch mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2015 (Abschluss der Weiterbildung) gewährt werden, um auch das Verwendungsnachweisverfahren fristgemäß durchzuführen. Der Bewilligungszeitraum verkürzt sich ab Oktober 2014 auf 9 Monate.

Voraussichtlich können Anfang 2015 Förderanträge nach einer neuen Richtlinie gestellt werden.

Anträge sind weiterhin bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

(Autor/Quelle: GSA)

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