In der Übergangsphase der ESF-Förderperioden 2007 - 2013 und 2014 - 2020 können Förderanträge nur noch mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2015 (Abschluss der Weiterbildung) gewährt werden, um auch das Verwendungsnachweisverfahren fristgemäß durchzuführen. Der Bewilligungszeitraum verkürzt sich ab August 2014 auf 11 Monate.
Anträge sind weiterhin bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Voraussichtlich können Anfang 2015 Förderanträge nach einer neuen Richtlinie gestellt werden.