Neue Formulare für Bildungsschecks
Die Förderung berufsbegleitender Qualifizierungen mit Hilfe von Bildungsschecks für Unternehmen wird auch im Jahr 2015 aus Mitteln des ESF fortgesetzt. Neben der bisherigen Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks mit einem Werte von maximal 500 Euro werden künftig auch Bildungsschecks bis zu einer maximalen Höhe von 3.000 Euro ausgereicht werden können. Die Grundlagen hierfür werden derzeit erarbeitet. Sobald die neuen Bildungsschecks beantragt werden können, sind die die dafür vorgesehenen Formulare über die Homepage der GSA abrufbar.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Köpnick mit der Rufnummer 0385 55775-568 sowie Frau Wiese-Wahls mit der Durchwahl -569.
(Autor/Quelle: GSA)