Mit der neuen Förderrichtlinie beginnt die 3. Förderphase für die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) am 1. Juli 2014.
Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden möchten. Das Programm richtet sich vorrangig an Personen, die bisher aus finanziellen Gründen auf eine Weiterbildung verzichtet haben. Mit der neuen Förderrichtlinie gelten auch veränderte Förderkonditionen. So muss die weiterbildungsinteressierte Person zukünftig das 25. Lebensjahr vollendet haben und die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 € kosten (Maßstab ist die auf der Rechnung angegebene Veranstaltungsgebühr). Insgesamt stehen für die neue Förderperiode 85 Millionen € zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
(Autor/Quelle: GSA)