Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz übernimmt der Bund ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG und reformiert wichtige Voraussetzungen für die Beantragung.
Neben der Entlastung der Bundesländer um rund 1,17 Milliarden € jährlich erfolgt mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise mit Beginn des Wintersemesters 2016/2017 eine inhaltliche Veränderung, mit der unter anderem die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben werden. Danach werden die Bedarfssätze generell um 7 % angehoben, womit eine deutliche Erhöhung der individuellen Förderungsbeträge verbunden ist. Weiterhin gelten dann höhere Einkommens- und Vermögensfreibeträge und eine Anhebung und Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).