Mit einem Mikrodarlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern können Existenzgründungsvorhaben sowie in diesem Zusammenhang auch die Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze gefördert werden. Auch Unternehmen, deren Gründung noch nicht länger als 36 Monate zurück liegt, können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Das Mikrodarlehen richtet sich speziell an klein- und kleinstbetriebliche Strukturen mit einem geringen Kapitalbedarf. Die GSA ist antragsannehmende und -prüfende Stelle. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). In den 10 Jahren wurden insgesamt 2.834 Anträge bearbeitet. Davon konnten 1.373 Anträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 13 Mio. € positiv votiert werden.
(Autor/Quelle: GSA)