SEPA-Zahlungsverkehr

Freitag, 13.09.2013

Ab 1. Februar 2014 dürfen in den Mitgliedstaaten der EU nur noch Überweisungen und Lastschriften ausgeführt werden, die den gemeinsamen europäischen Regeln der SEPA-Verordnung entsprechen.

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA (Single Euro Payments Area) -Verordnung“) Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen. Dabei ist besonders zu beachten, dass die Teilnahme am Lastschriftverfahren nur mit einer Gläubiger- und Identifikationsnummer möglich ist. Diese Nummer wird von der Deutschen Bundesbank vergeben und muss dort beantragt werden. Bisher haben nur wenige Unternehmen, Behörden und Vereine die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Gesetzes zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) unternommen.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Deutschen Bundesbank.

(Autor/Quelle: GSA)

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