Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine Verlängerung des vereinfachten Verfahrens in der Grundsicherung beschlossen.
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett nun den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Mit dem vereinfachten Zugang gilt eine weiterhin befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)