Die KfW Mittelstandsbank hat die Zinssätze in einigen Förderprogrammen angepasst. Die Anpassung der neuen Zinssätze erfolgte mit Wirkung zum 15.02.2022.
Die KfW Mittelstandsbank stellt für unterschiedliche Vorhaben unter anderem von der Unternehmensgründung bis zur Betriebserweiterung, aber auch für kommunale Vorhaben, wohnwirtschaftliche Investitionen und im Bereich der weiterführenden Bildung, jeweils auf das Vorhaben abgestimmte Programme zur Verfügung. Die neuen Zinsen gelten ab 15.02.2022 in den Programmen: „Allgemeine Unternehmensfinanzierung“, „Gründen“, „Klimaschutz“, „Umwelt“, „Erneuerbare Energien“, „Innovation“, „Wohnen“ und „Kommunale und Soziale Infrastruktur IKU“. Ab dem 01.04.2022 sind Zinsanpassungen in dem Programm „Bildung“ beim KfW-Studienkredit vorgesehen.
Unternehmen und Selbstständige, die bedingt durch die Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind, können noch bis zum 30. April 2022 über die Bank oder Sparkasse Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm beantragen.
Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Programmen mit den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Autor/Quelle: GSA)